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Fliedner Krankenhaus Ratingen

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Patienteninformation






 

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Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,

gemäß § 39 Abs. 4 SGB V (Sozialgesetzbuch V) sind Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren grundsätzlich verpflichtet, bei einem Krankenhausaufenthalt pro Kalendertag eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro zu entrichten. Diese Zuzahlung ist längstens für 28 Tage pro Jahr zu leisten. Der Aufnahme- und Entlassungstag sind jeweils als ein Kalendertag zu berechnen. Bereits geleistete Zuzahlungen für stationäre Behandlungen im laufenden Kalenderjahr werden selbstverständlich angerechnet.

Von der Zuzahlungspflicht ausgenommen sind Patientinnen und Patienten, die sich im Fliedner Krankenhaus Ratingen in einer teilstationären oder ambulanten Behandlung befinden bzw. rein privat krankenversichert sind oder die sich in einer Reha-Behandlung in der Fachklinik Haus Siloah befinden und bei denen ein Rentenversicherungsträger (z. B. die Deutsche Rentenversicherung) der Kostenträger ist.

Wir bitten Sie, Ihren Eigenanteil spätestens am Tag Ihrer Entlassung in der Verwaltung (Patientenaufnahme) des Krankenhauses zu bezahlen. Neben der Bezahlung per Bargeld können Sie den Eigenanteil auch per EC-Karte bezahlen oder im Lastschriftverfahren einziehen lassen. Alternativ können Sie den Betrag auch auf unser Konto 42 306 605 bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (BLZ 334 500 00) überweisen.

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Sprechen Sie hierzu bitte eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Sozialdienstes auf der Station an oder wenden Sie sich an die Verwaltung (Ansprechpartnerin: Fr. Pickel, Telefon: (02102) 303-220).

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung!

Ihr Fliedner Krankenhaus Ratingen
 


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